Rechtsanwaltskosten bei Anlageverlusten

Die Grund­la­ge der Berech­nung der Rechts­an­walts­kos­ten bei Anla­ge­ver­lus­ten ist das Rechts­an­walts­ver­gü­tungs­ge­setz (RVG) bei jeweils einem Auf­trag­ge­ber (inkl. Aus­la­gen­pau­scha­le und gesetz­li­cher MwSt).

Unser Allein­stel­lungs­merk­mal: Kei­ne Vor­kas­se bei Man­da­tie­rung unse­res Anwal­tes, kei­ne Anwalts- und Gerichts­kos­ten bei einem ver­lo­re­nen Rechtsstreit.

Erläuterungen

  • Der Streit­wert ist vor Gericht von Bedeu­tung und mone­tä­rer Aus­druck des Streitgegenstandes.
  • Die Bera­tung ist die ein­ge­hen­de anwalt­li­che Prü­fung des Sachverhalts.
  • Außer­ge­richt­lich bedeu­tet die Bera­tung inkl. Kor­re­spon­denz mit der Gegenseite.
  • Das Kla­ge­ver­fah­ren beinhal­tet die Bera­tung, die außer­ge­richt­li­che Kor­re­spon­denz, Kla­ge­er­he­bung sowie die Antrag­stel­lung im Gerichtstermin.
  • Unter Gerichts­ver­gleich ver­steht man die Eini­gung vor Gericht nach Klageerhebung.

Kostenrisiko-Rechner

Die Alli­anz Ver­si­che­rung stellt auf ihrer Web­site einen Kos­ten­ri­si­ko-Rech­ner für Rechts­an­walts- und Gerichts­kos­ten zur Ver­fü­gung. Bit­te beach­ten Sie, dass der Rech­ner die Kos­ten eines gericht­li­chen Ver­fah­rens nur über­schlä­gig berech­nen kann.

Kos­ten­rech­ner