Bei Interesse an einer Mitgliedschaft nutzen Sie den unten stehenden Online-Mitgliedsantrag. Nach Eingang des Mitgliedsantrags erfolgt eine Prüfung und ein Entscheid. Im Wesentlichen müssen (außer bei einer Fördermitgliedschaft) folgende Bedingungen erfüllt sein:
- mindestens eine notleidende Anlage
- ausgefüllter und unterschriebener Mitgliedsantrag
- ausgefülltes und unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat
Es stehen zwei Arten einer Mitgliedschaft zur Verfügung:
Premiummitgliedschaft
Die zum Einzug der einmaligen Aufnahmegebühr 198,– EUR sowie der Monatsgebühr 49,– EUR für die Familienmitgliedschaft (zwei oder mehr Personen und alle notleidenden Fonds) oder des Jahresbeitrag 588,– EUR ermächtigt; keine weiteren Kosten, keine Anwaltsgebühren – auch bei Gerichtsverfahren ( außer Mahnbescheids-Gebühren und Gerichtskostenvorschüsse), Zweitmarktverwertung.
Einfache Mitgliedschaft
Bei der nur ein Fonds mit allen Leistungen bearbeitet wird, ausgenommen die Kosten für Anwaltsgebühren und Gerichtskosten: Monatlich 32,50 EUR zzgl. 68,- EUR einmalige Aufnahmegebühr.
Der Verein Deutscher Anleger- & Kommanditistenschutz e.V. begleitet Anleger sowohl im Schadensfalle als auch im Vorfeld einer anstehenden Anlageentscheidung. Anders als Verbraucherzentralen und ähnliche Einrichtungen wird niemals eine Anlageempfehlung ausgesprochen, sondern alle Anfragen strikt neutral beantwortet. Die telefonische Beratung ist jedermann zugänglich und immer kostenlos.