Dass ein Dax-Konzern einfach so in sich zusammenfiel, hatte es noch nie gegeben. Mehr als vier Jahre nach der Pleite beginnt vor dem Bayrischen Obersten Landesgericht ein Musterverfahren, das Klarheit schaffen soll: Wer trägt welche Verantwortung in einem bis dahin für undenkbar gehaltenen Skandal – und wer haftet für die Schäden, die den Aktionären dadurch entstanden sind?
Am Landgericht München I sind mehr als 8.500 Schadensersatzklagen ausgesetzt, bis hier entschieden ist, außerdem haben rund 19.000 Aktionäre ihre Forderungen angemeldet, aber noch keine eigene Klage eingereicht.
Die Wirtschaftsprüfer stehen im Fokus der Kläger. Denn bei EY wäre – so zumindest die Hoffnung, noch Geld zu holen. Über Jahre hinweg hatte die Firme ebenjene Bilanzen von Wirecard geprüft und testiert, die sich später als glatte Lügen entlarvten. Die Bestätigungen stehen deshalb im Zentrum des Verfahrens, sie hätten schließlich den Anlegern signalisiert, dass hier alles geprüft und in Ordnung sei.
Im KapMuG-Verfahren werden aber nicht alle Anlegerklagen auf einmal erledigt, sondern nur eine, dafür aber grundsätzlich.
DAKS e.V., Dr. G. Hitzges