Insolvenzverwalter Jaffé setzt seine angekündigten Pläne um, Dividenden von Großaktionären der Wirecard AG zurückzufordern. Das Landgericht München hat im Mai 2022 die Jahresabschlüsse der Jahre 2017 und 2018 für nichtig erklärt. Betroffene Anleger können ihre Verteidigungsmöglichkeiten gegen die Dividendenrückforderung prüfen lassen.
Der Insolvenzverwalter der Wirecard AG, Michael Jaffé, fordert ausgeschüttete Dividenden zurück. Diese wurden im Anschluss an die Hauptversammlungen für die Geschäftsjahre 2017 und 2018 an die Aktionärinnen und Aktionäre ausgeschüttet. Die Wirecard AG hatte für das Geschäftsjahr 2017 0,18 Euro und für das Geschäftsjahr 2018 0,20 Euro je Aktie ausgeschüttet. Der Gesamtbetrag der ausgeschütteten Dividenden beläuft sich auf 47 Millionen Euro.
Mit Urteil vom 05.05.2022 hat das Landgericht München I festgestellt, dass die Jahresabschlüsse sowie die Gewinnverwendungsbeschlüsse der beiden Jahre nichtig sind. Demnach hätte die Wirecard AG in den Jahren 2017 und 2018 keine Gewinne, sondern Verluste ausweisen und auch keine Dividende ausschütten dürfen. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig.
Ein Sprecher des Insolvenzverwalters bestätigte gegenüber der FAZ, dass es sich bei fast allen angeschriebenen Aktionären um professionelle und institutionelle Akteure wie Fonds und auch die MB Beteiligungs GmbH, die Beteiligungsgesellschaft des ehemaligen Wirecard-Vorstandsvorsitzenden Markus Braun, handele. Gegenüber dem Handelsblatt bestätigte ein Sprecher, dass in Abstimmung mit dem Gläubigerausschuss keine Ansprüche gegenüber Privatanlegern geltend gemacht würden.
Anlegerschutz für betroffene Aktionäre
Ein fehlerhaftes Vorgehen des Insolvenzverwalters kann dazu führen, dass Einwendungen erfolgreich entgegengehalten werden können. Der DAKS prüft für Sie, ob ein Anspruch wegen Verjährung nicht mehr durchsetzbar ist, ob der Rückforderung die sog. Entreicherung entgegengehalten werden kann und ob und in welchem Umfang eine Rückforderung gerechtfertigt ist. Die Rückforderung von Dividenden könnte ausgeschlossen sein, da die Wirecard AG in den betreffenden Jahren wusste, dass keine Gewinne erzielt wurden und die Dividenden daher ohne Rechtsgrund ausgezahlt hat.
Auch in Fällen der Rückforderung von Ausschüttungen oder der Insolvenzanfechtung gibt es Ansatzpunkte für Verhandlungen oder Verteidigungsmöglichkeiten zur Abwehr von Rückforderungen. Häufig gelingt auch eine außergerichtliche Einigung und damit eine Reduzierung der geltend gemachten Rückforderungsbeträge. Wir raten, keine Zahlungen ohne Prüfung zu leisten.
DAKS e.V., Dr. G. Hitzges
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