Die Anleger des schon seit Jahren insolventen HCI Shipping Select XXV, die gegen die Prospektverantwortlichen gerichtlich vorgegangen sind, dürfen sich freuen.
Am 23. Dezember 2020 hat der 13. Senat des Hanseatischen Oberlandesgerichts im KapMuG-Verfahren seinen Beschluss verkündet: Der Prospekt ist in verschiedenen Aspekten fehlerhaft und begründet insofern Schadensersatzansprüche der Anleger, und zwar gegen die Gründungsgesellschafter des Fonds. Wir gehen zwar davon aus, dass die Sache zum BGH gehen wird, aber wir freuen uns dennoch über diesen wichtigen Etappensieg.
DAKS e.V., Dr. G. Hitzges
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