Pilotklagen gegen EY und die verantwortlichen Wirtschaftsprüfer persönlich wurden wegen vorsätzlicher, sittenwidriger Schädigung, sowie wegen Bilanzfälschungsdelikten eingereicht. Für die Wirtschaftsprüfer EY als Experten waren die Missstände bei Wirecard augenscheinlich und sie hätten einschreiten müssen. EY hat aber nicht reagiert, sondern das Management der Wirecard AG weiter gewähren lassen und zu Unrecht die Jahresabschlüsse testiert.
Unter Berücksichtigung aller Umstände ist EY derzeit gar der einzige finanzkräftige Anspruchsgegner. Für ein Vorgehen gegen EY sprechen sowohl wirtschaftliche Aspekte wie auch rechtliche Gesichtspunkte. Die bisherige Rechtsprechung ist als sehr anlegerfreundlich zu qualifizieren und kann auch als bereits gefestigt angesehen werden.
DAKS e.V., Dr. G. Hitzges
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