Die Bundesregierung ist offenbar fest entschlossen, die nach dem Skandal um den Zahlungsdienstleister Wirecard versprochenen schärferen gesetzlichen Regeln gegen Anlagebetrüger und Bilanzfälscher so schnell wie möglich zu verabschieden.
Geplant sind striktere Pflichten und Auflagen für Wirtschaftsprüfer und ein härteres Durchgreifen der Finanzaufsicht bei Verdacht auf kriminelle Machenschaften. Bilanzprüfer sollen anders als bisher alle zehn Jahre das Unternehmen wechseln. Und sie müssen stärker für ihre Ergebnisse haften; bei extremen Fehlleistungen sollen bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe möglich sein. Die Haftungshöchstgrenzen sollen von vier auf 20 Millionen Euro erhöht werden; bei grober Fahrlässigkeit soll es keine Grenze geben. Wirtschaftsprüfer sollen auch kaum noch gleichzeitig beraten und prüfen.
Scholz und Justizministerin Lambrecht ziehen mit dem Gesetzentwurf die Konsequenzen aus dem im Juni aufgeflogenen Betrug des ehemaligen Dax-Konzerns. Wirecard hat Anleger unter den Augen von Prüfern und Politik um mehr als drei Milliarden Euro geprellt. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte noch im September 2019 bei einem Besuch in China für Wirecard lobbyiert.
Im Fokus steht vor allem Minister Scholz. Ihm untersteht die Finanzaufsicht Bafin, die den Betrug nicht entdeckt hatte. Für die CDU ist der Ausschuss heikel, weil Lobbyisten aus der CSU im Kanzleramt vorstellig wurden. Und auch weil Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) für die Wirtschaftsprüfer zuständig ist. Altmaier hatte sich erst heftig gegen striktere Auflagen für diese gewehrt, aber dann offenbar eingelenkt.
Das Problem ist nicht neu. Schon die Berufsgründung der Profession des Wirtschaftsprüfers 1929 entstand in der Zeit der Weltwirtschaftskrise. Seit damals existiert dem Grunde nach nur eine berufliche Aufsicht, nämlich durch die Wirtschaftsprüferkammer.
Zwar haben sich in den letzten Jahren die regulatorischen Anforderungen an den Berufsstand der Wirtschaftsprüfer weiterentwickelt, aber ein modernes Wirtschaftssystem und ein funktionierender Kapitalmarkt sind ohne eine wirksame Prüferaufsicht nicht mehr denkbar.
DAKS e.V., Dr. G. Hitzges
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