Die Finanzmärkte sind wegen der Corona Pandemie stark angeschlagen. Hiervon ist nach einem aktuellen Bericht des Brancheninformationsdienstes Fonds professionell online auch der Containermarkt betroffen. Namhafte Reedereien verzeichnen derzeit einen erheblichen Rückgang der Containernachfrage. Für Anleger zeichnen sich schwere Zeiten für Containerfonds in der Corona-Krise ab.
Nach Angaben des Schifffahrtsunternehmen Moller Maersk stagnierte das Geschäft im ersten Quartal. Auch für das zweite Quartal erwarte man einen Rückgang in allen Geschäftsbereichen um schätzungsweise 20-25%. Es wurden bereits 90 Fahrten abgesagt. Das Unternehmen rechnet bis Juni mit weiteren 140 Stornierungen.
Der Erfolg eines Containerfonds hängt maßgeblich von den Mieteinnahmen und dem Veräußerungserlös zum Laufzeitende ab. Bei sinkender Nachfrage und fehlenden Mieteinnahmen fallen auch die Preise für die Container. Die Einschränkungen im globalen Handel hinterlassen bei vielen Unternehmen wirtschaftlichen Schäden.
Die bereits seit Jahren immer wieder angeschlagene Containerbranche muss sich auf einen weiteren Einbruch einstellen. Anleger von Containerfonds müssen ebenfalls starke Verluste befürchten. Im schlimmsten Fall erleiden Anleger einen Totalverlust ihres investierten Kapitals. Auch Rückforderungen bereits erhaltener Ausschüttungen sind nicht ausgeschlossen.
Bei einem Containerfonds handelt es sich um eine unternehmerische Beteiligung, Anleger werden regelmäßig Mitunternehmer mit allen Konsequenzen: Erwirtschaftet das Unternehmen Gewinne, profitiert der Anleger. Wird das Unternehmen jedoch von den genannten Risiken getroffen, ist im schlimmsten Fall der Totalverlust des investierten Kapitals die Folge. Geht es dem Containerfonds „nur“ schlecht, droht die Rückzahlung bisher erhaltener Gelder aus dem Containerfonds für den betroffenen Anleger. Kurz: Wenn die Geschäfte schlecht laufen und der Fonds in Schieflage gerät sind Anleger am Ende diejenigen, die nichts mehr von ihrem Geld sehen.
Und andere Fragen beschäftigen momentan viele Anleger von Containerfonds. Eine gute Möglichkeit aus dieser verlustreichen Situation herauszukommen, kann die Rückabwicklung der Beteiligung wegen Schadensersatzansprüchen sein. Ein Kommanditist bzw. Anleger, der durch unrichtige Prospektangaben oder Verletzung einer Aufklärungspflicht dazu gebracht wurde, einer Anlagegesellschaft als Gesellschafter beizutreten, hat einen Schadensersatzanspruch und kann die Rückabwicklung der Beteiligung verlangen. Der Anleger wird so gestellt, also ob er die Beteiligung nicht abgeschlossen hätte: Er erhält das eingesetzte Kapital zurück und überträgt den Gesellschaftsanteil. Bitte fragen Sie uns.
DAKS e.V., Dr. G. Hitzges
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