Aktuell hat es auf keinen Fall Sinn, einen Rechtsanwalt oder einen Prozesskostenfinanzierer einzuschalten. Bundesgerichtshof (BGH) und Europäischer Gerichtshof (EuGH) werden Grundsatzentscheidungen zum VW-Skandal verkünden. Danach dürfte für die allermeisten Fälle feststehen, wie die Gerichte sie beurteilen werden.
Urteilen BGH und EuGH verbraucherfreundlich, sollten Sie zunächst selbst von VW fordern, was Ihnen nach diesen Urteilen zusteht. Die Rechtsexperten werden so schnell wie möglich Mustertexte für solche Forderungsschreiben entwerfen. Gut möglich, dass der Konzern daraufhin zahlt, um sich Anwalts- und Gerichtskosten zu ersparen. Bleibt die Zahlung aus, ist immer noch genug Zeit, rechtliche Schritte einzuleiten.
Wer sich Gerichtskosten- und Anwaltshonorar-Vorschuss leisten kann, sollte dann ohne Finanzierung selbst erfahrene VW-Skandal-Anwälte beauftragen. So hoch sind solche Vorschüsse: Bei einem Streitwert von 10 000 Euro liegt der Vorschuss typischerweise bei 2 407 Euro. 15 000 Euro erfordern 2 837 Euro und für eine 20 000 Euro-Klage sind 3 266 Euro im Voraus zu zahlen. Bei 30 000 Euro schließlich liegt der Vorschuss bei 3 819 Euro. Soweit die Forderung berechtigt ist, hat am Ende VW den Vorschuss zu ersetzen.
Wenn Sie sich den Vorschuss nicht leisten können, kann Ihnen ein Prozesskostenfinanzierer helfen. Der behält allerdings aktuell mindestens 17 Prozent von dem, was VW am Ende zahlt. Von 20 000 Euro bleiben also nur 16 600 Euro übrig.
DAKS e.V., Dr. G. Hitzges
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