Nach einer ersten Zahlung vor zwei Jahren erfolgte zwischen den Jahren eine zweite Abschlagszahlung an Investoren von Magellan, die bis 2016 mit rund 350 Millionen Euro 110.000 Seecontainer finanzierten.
Der Insolvenzverwalter des Containermanagers Magellan hat am vergangenen Montag (30. Dezember) eine Abschlagszahlung in Höhe von 40 Millionen Euro an die Gläubiger vorgenommen. Das entspricht einer Quote auf die zur Insolvenztabelle festgestellten Forderungen in Höhe von 25,6 Prozent, teilt der Insolvenzverwalter mit.
Das Geschäft von Magellan bestand im Vertrieb und der Vermietung von Seecontainern, die Privatanlegern als Direktinvestments angeboten wurden. Mehr als 8.000 Geldgeber investierten rund 350 Millionen Euro. 2016 meldete das Unternehmen Insolvenz an, und bereits kurz nach der Eröffnung des Verfahrens verkaufte Insolvenzverwalter Peter-Alexander Borchardt von der Hamburger Kanzlei Reimer die rund 110.000 Magellan-Seecontainer für 160 Millionen Euro plus einer möglichen Erfolgsbeteiligung von bis zu 15 Millionen US-Dollar an Buss.
Aus diesem Erlös wurden vor zwei Jahren bereits rund 100 Millionen Euro an Anleger ausgekehrt. Ob es weitere Auszahlungen geben wird, steht noch nicht fest. Insbesondere ist noch offen, ob es zu der Erfolgsbeteiligung kommt.
„Ob und inwiefern sich das Geschäft so positiv entwickelt hat, dass der zusätzliche Kaufpreis aus der Erfolgsbeteiligung fällig wird, entscheidet sich voraussichtlich erst im Jahr 2023“, erklärt Borchardt.
Der Zeitpunkt des Verkaufs war für die Anleger unvorteilhaft
Weil der Containermarkt im Jahr der Magellan-Insolvenz zwar schwächelte, aber kurz vor einer zyklischen Erholung stand, ist der damalige Deal mit Buss von der Branche stark kritisiert worden. Während der Insolvenzverwalter der P&R-Firmen Wert darauf legt, das Geschäftsmodell der Containervermietung möglichst fortzusetzen und weiterhin Cashflow zu generieren, stand bei der Verwaltung der Insolvenz von Magellan eine Alternative zum – überstürzten – Abverkauf der Container nie wirklich zur Diskussion. (tw)
Quelle: FONDS professionell ONLINE v. 02.01.2020
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