Eigentlich sollen fürs Online–Banking einheitliche Regeln gelten, aber jede Bank macht, was sie will.
Der Grund für den Unmut der Kunden hat einen sperrigen Namen: Zweite europäische Zahlungsdienstrichtlinie heißt die EU–Vorschrift, die vieles komplizierter macht. Jetzt schon beim Onlinebanking und in Zukunft auch beim Online–Shopping.
In der Finanzbranche ist die Richtlinie unter dem Kürzel PSD2 berühmt und berüchtigt. Vorrangig sollen kriminelle Machenschaften erschwert werden und der Wettbewerb unter Finanzdienstleistern soll gefördert werden. Klingt schön, aber der Alltag zeigt uns Bankkunden sofort die praktischen Tücken und das hat vor allem mit der sogenann-ten starken Kundenauthentifizierung zu tun, also der Pflicht, sich im Prinzip bei jedem Kontozugriff doppelt zu identifizieren. Anders als früher genügen fürs Einloggen nicht mehr nur Passwort und Pin, sondern es ist ein weiterer Faktor nötig:
- Passwort und Pin
- Smartphone oder Tan–Generator sowie Inhärenz, also biometrische Merkmale wie Fingerabdruck oder Gesichtserkennung
Ausnahme: Banken können ihren Kunden eine sogenannte starke Authentifizierung anbieten, d.h., sie brauchen sich nur alle 90 Tage auf diesem komplizierten Weg anmelden.
Überweisungen unter 30€ sind ebenfalls ausgenommen von dieser neuen Regelung.
Um ihre Bankgeschäfte möglichst schnell und bequem zu erledigen, bleibt den Verbrauchern eigentlich nur ein Ausweg: eine Banking App herunterladen, dann erfüllt das Handy den Besitzstatus und kann gleichzeitig als vertrauenswürdiges Gerät bei der Bank gemeldet werden.
DAKS e.V., Dr. G.Hitzges
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