In den Insolvenzverfahren über das Vermögen der deutschen P&R Containervertriebsgesellschaften wurde ein weiterer ganz wesentlicher Meilenstein erreicht: Die Insolvenzverwalter haben mit Zustimmung der jeweiligen Gläubigerausschüsse die von den Gläubigern bereits unterzeichneten Vergleichsvereinbarungen angenommen, nachdem sich die Gläubiger zuvor mit einer überragenden Mehrheit für den Abschluss der Vergleichsvereinbarungen ausgesprochen hatten. Über die Annahme des Vergleichs werden die betroffenen Gläubiger nicht noch einmal gesondert informiert. Vielmehr werden auf dieser Grundlage im Prüfungstermin im November die Forderungen festgestellt, für die ordnungsgemäß unterzeichnete Vergleichsvereinbarungen vorliegen.
Das Forderungsvolumen über die vier Insolvenzverfahren beläuft sich auf überschlägig 3 Milliarden Euro.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten darüber keine gesonderte Nachricht durch das Insolvenzgericht. Gläubiger, deren Forderungen ganz oder teilweise bestritten werden, werden entsprechend informiert. Insgesamt wurden in den vier Insolvenzverfahren weit über 80.000 Schreiben an rund 54.000 Gläubiger verschickt.
Ohne eine festgestellte Forderung ist eine Teilnahme an der ersten Abschlagsverteilung, die für das kommende Jahr avisiert ist, nicht möglich. Ziel ist es, aus der Verwertung der vorhandenen Container in den kommenden Jahren Verwertungserlöse von über einer Milliarde Euro zu erwirtschaften und dann auch in mehreren Abschlagsverteilungen an die Gläubiger zu verteilen.
DAKS e.V.
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