Aktuell schaut die Welt nach Braunschweig: Das neue Instrument der Musterfeststellungsklage entscheidet gleich im Härtetest darüber, ob VW – Kunden im Dieselskandal Anspruch auf Entschädigung haben. Es klagen Verbraucherschutzverbände für Gruppen von Betroffenen, die sich auf der Internetseite des Bundesamts für Justiz in ein Klageregister eintragen können. Geklärt werden soll die Frage, ob VW grundsätzlich Schadenersatz zahlen muss.
Argumente pro: Durch Manipulation der Abgasreinigung von Dieselmotoren sind Kunden vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt.
Argumente kontra: Aus VW – Sicht sind die Autos technisch absolut ohne Probleme nutzbar, auch wenn naturgemäß durch den Skandal die Preise beim Weiterkauf exorbitant gefallen sind.
Eins ist allerdings jetzt schon sicher: Inklusive einer nächsten Runde am Bundesgerichtshof wird das Verfahren ca. 4 Jahre dauern.
Aber: Selbst im Erfolgsfall muss Jeder klagen, bis es Geld gibt. Der Prozess wird sicher einfacher durch die Urteilsbindung im Musterverfahren, die Dauer wird leider nicht unter 1 – 2 Jahren sein. Beteiligte fürchten daher, dass der Schadensersatz am Ende gering sein könnte, da die Autos während der Prozessdauer naturgemäß an Wert verlieren.
DAKS e.V., Dr. G. Hitzges
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