Einkünfte, die Anleger geschlossener Fonds erzielen, sind in Deutschland ebenso wie andere Kapitalerträge steuerpflichtig. Allerdings wird hier nicht die pauschale Abgeltungssteuer ermittelt, sondern die Einkünfte werden im Rahmen der persönlichen Einkommenssteuererklärung mit dem persönlichen Steuersatz ermittelt.
Die geschlossene Fonds Steuer kann demnach nicht pauschal genannt werden, sondern muss individuell anhand verschiedener Faktoren ermittelt werden.
Erträge, die Anleger aus geschlossenen Fonds erzielen, sind vollumfänglich steuerpflichtig. Da sich Anleger bei der Zeichnung der Fondsanteile allerdings als Kommanditist an dem Unternehmen beteiligen, handelt es sich bei den Erträge geschlossener Fonds steuerrechtlich nicht um Kapitalerträge.
Vielmehr werden Erträge aus Gewerbebetrieb oder, wie etwa bei Immobilienfonds, Erträge aus Vermietung und Verpachtung erzielt.
Unabhängig davon, um welchen Ertrag es sich handelt, müssen diese Erträge im Rahmen der privaten Einkommenssteuererklärung erklärt werden.
DAKS e.V., Dr. G. Hitzges
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