Sofern die Kündigung oder der Verkauf des Fonds überhaupt möglich ist, müssen im vorliegenden Stadium gravierende Verluste in Kauf genommen werden.
Betroffene Anleger sollten daher unbedingt eine rechtliche Überprüfung ihrer Situation vornehmen lassen. Insbesondere die beigefügten Widerrufsbelehrungen entsprechen teilweise nicht dem gesetzgeberischen Standard.
Wird eine Falschberatung und damit eine Pflichtverletzung nachgewiesen, kann meist eine vollständige Rückabwicklung bewirkt werden. Im Ergebnis wird der Anleger in die Lage versetzt, als hätte er die Investition nie vorgenommen.
Dadurch könnten drohende Verluste abgewendet oder sogar voller Schadensersatz geltend gemacht werden.
DAKS e.V.
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