Bislang haben über 95 Prozent der Gläubiger bzw. deren anwaltliche Vertreter ihre Zustimmung zum Vergleich über die Forderungsfeststellung erklärt.
Seit Ende April wurden in den vier Insolvenzverfahren insgesamt über 80.000 Schreiben an rund 54.000 Gläubiger verschickt. In Fällen, die besonderer Klärung bedürfen (wie etwa bei Minderjährigen, Erbfällen, Vertretungsfällen, Betreuungsfällen bzw. bei fehlenden Unterschriften oder einer verspäteten Einreichung der ursprünglichen Forderungsanmeldung, Mehrfachanmeldungen oder erst noch zu ermittelnden neuen Adressen etc.), ist der Versand noch nicht abgeschlossen.
Die Annahme der Vergleichsvereinbarung bietet für alle Gläubiger gleichermaßen Vorteile. Sie ermöglicht insbesondere die Feststellung einer Forderung in den Insolvenzverfahren und damit die Teilnahme an Abschlagsverteilungen.
Die Feststellung der Forderungen muss in den vier P&R-Insolvenzverfahren getrennt erfolgen. Die Insolvenzverwalter gehen von einem Zeitfenster bis Herbst 2019 aus.
Damit wäre dann auch eine wichtige Voraussetzung dafür geschaffen, eine erste Abschlagsverteilung für die Gläubiger, die der Vereinbarung zugestimmt haben, im Jahr 2020 auf den Weg zu bringen.
DAKS e.V.
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