Ein Paradigmenwechsel in der Konzeption und beim Vertrieb von Produkten durch die Finanzmarktrichtlinie MiFID II, dessen Kernvorgabe es ist, bereits bei der Produktentwicklung den Zielmarkt zu bestimmen ist.
Produkthersteller müssen den potenziellen Kundenkreis also von Anfang an festlegen. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass der Vertrieb den vorgegebenen Zielmarkt kritisch prüft und für seinen Kundenstamm konkretisiert
Für Kunden werden Neuerungen insbesondere in der Anlageberatung spürbar. Das bisher bekannte Beratungsprotokoll gibt es nicht mehr. Stattdessen muss der Berater eine europaweit harmonisierte Geeignetheitserklärung erstellen.
Sie enthält die Gründe, warum bestimmte Produkte für den Kunden aufgrund seiner Anlageziele und seines Risikoprofils geeignet sind. Darüber hinaus werden nun externe und interne elektronische Kommunikation und Telefongespräche aufgezeichnet, die sich auf Kundenaufträge beziehen (Taping).
Unternehmen haben die Aufzeichnungen auf Verlangen des Kunden herauszugeben. So können Verbraucher die Inhalte des Gesprächs und damit insbesondere die Risikoaufklärung exakt nachvollziehen. Um die Eigenschaften und Risiken von Produkten besser verstehen und vergleichen zu können, erhalten Kunden ab sofort umfassendere Informationen.
Wertpapierdienstleister müssen unaufgefordert die Gesamtkosten von Produkten und Dienstleistungen sowie deren Auswirkungen auf die Rendite darstellen. Auf Nachfrage erhalten Kunden zudem eine Aufstellung der einzelnen Kostenpositionen.
DAKS e.V.
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