Mit Eröffnung der Insolvenzverfahren für die deutschen P&R Container-Verwaltungsgesellschaften (Beschluss des Amtsgerichts München vom 24. Juli 2018) wurden die Rechtsanwälte Dr. Michael Jaffé und Dr. Philip Heinke (beide Kanzlei JAFFÉ Rechtsanwälte Insolvenzverwalter) – die in den jeweiligen Verfahren bislang schon als vorläufige Insolvenzverwalter tätig waren – als Insolvenzverwalter bestellt.
Zudem wurden die Insolvenzverwalter bei den Mitte Oktober 2018 abgehaltenen gerichtlichen Gläubigerversammlungen (Berichtsterminen), an denen insgesamt mehr als 4.500 stimmberechtigte Gläubiger teilgenommen haben, einstimmig bestätigt. Auch die Mitglieder der einzelnen Gläubigerausschüsse wurden im Rahmen der Berichtstermine mit großer Mehrheit in ihrer Funktion bestätigt.
Damit wurden die Voraussetzungen geschaffen, das von den Insolvenzverwaltern vorgestellte mehrstufige koordinierte Verwertungskonzept umzusetzen. Eine Vielzahl an bereits initiierten Stabilisierungs- und Sicherungsmaßnahmen – wie die Übernahme der Anteile an der Schweizer P&R Equipment & Finance Corp., bei der die Einnahmen der weltweiten Containervermietung zusammenlaufen – bilden dabei das Fundament für die weitere Verwertung.
Aufgrund der hohen Gläubigeranzahl, wurden die gerichtlichen Prüfungstermine zwischenzeitlich auf den 29. Mai 2019 vertagt. Die Insolvenzverwalter streben – eine ungestörten Verfahrensablauf vorausgesetzt – weiterhin eine erste Abschlagszahlung an die Gläubiger im Jahr 2020 an, obwohl dies ein vergleichsweise früher Zeitpunkt in Insolvenzverfahren dieser Größenordnung und Komplexität ist.
Die Insolvenzverfahren für die deutschen P&R Gesellschaften kommen weiter gut voran. Für die rund 54.000 Gläubiger konnten Erlöse in erheblichem Umfang gesichert werden.
Um die Voraussetzungen für Ausschüttungen schaffen zu können, ist die Insolvenzverwaltung erneut auf die Mitwirkung der Gläubiger angewiesen. Dazu wurde ein Vergleichsvorschlag ausgearbeitet, der den Gläubigern in den nächsten Tagen zugehen wird.
Die von den Gläubigern mit hoher Mehrheit gewählten Gläubigerausschüsse haben dem Vorschlag bereits einstimmig zugestimmt.
DAKS e.V.
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