Das Jahr 2018 hat für eine Erweiterung im Rechtssystem in Deutschland gesorgt: der gemeinsamen Klage von vielen Betroffenen, der so genannten Musterfeststellungsklage (auch laienhaft Sammelklage bzw. Musterklage). Entwickelt wurde dieses Instrument vor allem unter dem Eindruck des Diesel Abgasskandals um deutsche Autokonzerne. Die im Juni 2018 durch den Bundestag beschlossene Musterfeststellungsklage tritt als Gesetz zum 01.11.2018 in Kraft.
Mit dem neu geschaffenen Instrument der „Musterfeststellungsklage“ können sich geschädigte Verbraucher zusammenschließen und mit Hilfe eines Verbraucherverbandes ihre Rechte aus Massenschadensfällen geltend machen und damit im Rahmen einer „Sammelklage“ und ohne eigenes Kostenrisiko geltend machen.
Einzige Voraussetzung: Der Verbraucher muss einen Fall haben, der mit der Musterfeststellungsklage behandelt wird und muss sich in das so genannte Klageregister eintragen lassen. Die Verjährung von Ansprüchen ist dann gehemmt, so lange die Musterklage läuft.
Grundsätzlich kann eine Sammelklage im Weg der Musterklage vier verschiedene Ausgänge haben:
- Die Musterklage wird gewonnen – dann gelten die Feststellungen für alle an der Musterklage Beteiligten verbindlich. Geld erhalten die Musterkläger hieraus aber noch nicht, der individuelle Anspruch muss dann ggf. in einer Einzelklage geltend gemacht werden.
- Es wird ein Vergleich geschlossen, den Sie auch annehmen wollen. Dann wird der Vergleich für Sie und den Gegner verbindlich.
- Es wird ein Vergleich geschlossen, mit dem Sie nichteinverstanden– dann können Sie dem Vergleich widersprechen. Die Folge wäre, dass Sie auch hier eine Einzelklage führen, um Ihre Ansprüche weiter zu verfolgen.
- Die Musterklage geht verloren – dann gelten die Feststellungen der Musterklage für alle an der Musterklage Beteiligten für verbindlich, eine Einzelklage macht dann in der Regel wenig Sinn.
Übrigens: wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen (auch Verkehrs-Rechtsschutz) übernimmt diese in der Regel die Kosten für eine Einzelklage aus dem Diesel-Skandal. DAKS e.V. kümmert sich gerne um die Abstimmung mit der Versicherung.
Die neuen Regelungen zur Musterfeststellungsklage lesen sich erst einmal recht positiv für den Verbraucher: durch besonders vertrauenswürdige Verbraucherorganisationen kann eine Klage zur Klärung eines Sachverhaltes eingereicht werden, an der sich weitere Geschädigte ohne großes Kostenrisiko anschließen können. Für alle Beteiligten dieses Verfahrens wird dann die zugrunde liegende Frage in einem einzigen Verfahren verbindlich geklärt. Die sich dann anschließenden Einzelklagen der Verbraucher müssen sich mit diesen Fragen nicht mehr beschäftigen. Die Erfolgsaussicht wird damit vorhersehbarer.
DAKS e.V.
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