Die Kanzlei Hoppe & Collegen hat für einen Mandanten am Landgericht München ein positives Urteil erstritten.
Es wurden gegen die Merck Finck Privatbankiers AG Ansprüche auf Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung bzw. unterlassener Aufklärung im Zusammenhang mit der Beteiligung an der Alpha Patentfonds II GmbH & Co. KG geltend gemacht.
Die Anspruchsgrundlage war die mangelnde Aufklärung über die konzeptionellen und wirtschaftlichen Risiken der Beteiligung. So sei insbesondere nicht auf die Stellung als Kommanditist mit damit verbundenen Kommanditistenhaftung/ Nachschusspflicht, sowie der von der Beklagten vereinnahmten Provisionen aufgeklärt worden. Dieser Argumentation stimmte das Landgericht München zu.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, allerdings für die Mitglieder des DAKS e.V. von großer Bedeutung, da sie über den Verein auch von der Kanzlei Hoppe & Collegen betreut werden.
DAKS e.V., RA Hoppe, Dr. G. Hitzges
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