Es gibt viele Arten finanzieller Bürgerbeteiligung. Beliebt ist das Crowdfunding, zu Deutsch „Schwarmfinanzierung“.
Bei einer Schwarmfinanzierung kann Kapital für ein Beteiligungsprojekt ohne die Erstellung eines teuren Verkaufprospekts eingeworben werden. Ein bedeutender Vorteil für viele Vorhaben, spart die Prospektfreiheit dem Projektträger bares Geld.
So wollte im Januar 2016 die Crowdplattform Companisto bis zu 750.000 Euro sammeln. Im Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) war zu lesen, dass das Geld zum weiteren Aufbau des Geschäftsbetriebes verwendet werden sollte.
Gut stand es um die Firma zu dem Zeitpunkt schon nicht mehr. Der Jahresabschluss per 31. Dezember 2015 weist einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag von 187.000 Euro aus. Im Bundesanzeiger öffentlich haben die beiden Geschäftsführer das allerdings erst am 23. März 2017 gemacht.
Trotz der gesetzlichen Pflicht zur Veröffentlichung des Jahresabschlusses innerhalb von sechs Monaten nach Geschäftsjahresende reichten die beiden Geschäftsführer Tim Kirchner und Felix Kochbeck ihre Zahlen viel zu spät beim Betreiber des Bundesanzeigers ein. Und außerdem wurde der Abschluss nur hinterlegt, obwohl das Vermögensanlagengesetz für Emittenten eine Veröffentlichung vorschreibt.
Es geht nicht um die Tatsache, dass ein Start-up gescheitert ist. Vielmehr zeigt es wieder mal sehr deutlich, wie zweifelhaft Crowd-Plattformen mit ihren Investoren umgehen. Im gesetzlich vorgeschriebenen Informationsblatt wird nicht deutlich über die bei der Beteiligung zu Grunde gelegte Pre-Money-Bewertung aufgeklärt.
Später wird geduldet, dass die finanzierten Unternehmen völlig verspätet und unzureichend über ihre Jahresergebnisse informieren.
DAKS e.V.
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