Profitieren Sie vom Widerrufsjoker! In nahezu allen Autokrediten ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft.
Der Clou: Wer vom Autohaus gleich einen Kredit vermittelt bekommt, schließt ein sogenanntes verbundenes Geschäft ab. Bei verbundenen Verträgen bewirkt der Widerruf des einen Vertrages automatisch auch den Widerruf des anderen Vertrages, in diesem Fall also des Kaufvertrages.
Der Widerrufsjoker ermöglicht die komplette Rückabwicklung. Die Folge davon ist, dass Händler oder Hersteller das Auto zurückbekommen. Dem Käufer wird der gezahlte Kaufpreis erstattet. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um ein Diesel mit einer unzulässigen Abschaltvorrichtung handelt. Selbst bei Benzinern ist mit Hilfe des Widerrufsjokers eine komplette Rückabwicklung möglich. Das bedeutet, das Auto kann zurückgegeben werden und die Bank muss Zinsen und Tilgungsleistungen erstatten.
So gut wie alle Widerrufsbelehrungen in den Autokreditverträgen entsprechen nicht den gesetzlichen Anforderungen oder enthalten fehlerhafte Pflichtangaben. Das hat zur Folge, dass die 14-tägige Widerrufsfrist nie zu laufen begonnen hat. Ein Widerruf ist in diesen Fällen auch noch Jahre nach Vertragsschluss unbefristet möglich (sog. ewiges Widerrufsrecht).
Die Folgen eines Widerrufs des Kreditvertrages auf einen Blick
► Rückzahlung sämtlicher Kreditraten (Zins und Tilgung) und geleisteter Anzahlungen
► Rückgabe des Fahrzeugs.
► Anspruch der Bank auf den Sollzins für die Zeit ab Auszahlung des Kreditbetrages bis zum Widerruf.
► Anspruch der Bank auf Nutzungsentschädigung bei Kreditverträgen, die bis zum 12.06.2014 geschlossen wurden.
► Bei Kreditverträgen, die am 13.06.2014 oder danach geschlossen wurden, muss eventuell keine Nutzungsentschädigung gezahlt werden.
DAKS e.V.
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