Ein Jahr nach Inkrafttreten der europäischen Finanzmarktrichtlinie untersucht die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im ersten Quartal 2019 erneut, wie Privat- und Auslandsbanken, Genossenschaftsbanken und Sparkassen die MiFID II-Vorgaben umsetzen
Im Fokus stehen dabei wieder die für den Verbraucherschutz besonders relevanten, neu eingeführten Verhaltenspflichten wie die Telefonaufzeichnung (Taping), die Geeignetheitserklärung und die Ex-ante-Kosteninformation.
Dafür hat die Aufsicht bei insgesamt 40 Wertpapierdienstleistungsunternehmen Unterlagen zu jeweils zehn Geschäftsvorfällen angefordert.
Bis zum 22. Februar 2019 müssen die Institute für jeden Einzelfall darlegen, wie sie die aufsichtsrechtlichen Vorgaben einhalten.
Die BaFin hatte eine entsprechende Marktuntersuchung bereits im Januar 2018 bei diesen 40 stichprobenhaft ausgewählten Banken durchgeführt. Probleme hatten sich damals insbesondere bei der Dokumentation der Geeignetheit von Anlageempfehlungen sowie bei den Kosteninformationen gezeigt.
DAKS e.V.
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