Seit dem 3. Januar 2018 gelten für Wertpapiergeschäfte zahlreiche neue Regelungen.
Hintergrund ist das Zweite Finanzmarktnovellierungsgesetz, das die europäische Finanzmarktrichtlinie (Markets in Financial Instruments Directive II – MiFID II) in deutsches Recht umgesetzt hat.
So müssen nun alle Telefongespräche sowie die sonstige elektronische Kommunikation aufgezeichnet werden, die sich auf die Annahme, Übermittlung und Ausführung von Kundenaufträgen beziehen (Taping).
Eine weitere Neuerung ist, dass die Bank dem Kunden nach einer Anlageberatung schriftlich erklären muss, inwiefern ihre Empfehlung den Anlagezielen und persönlichen Umständen des Kunden gerecht wird (Geeignetheitserklärung).
Die europäische Finanzmarktrichtlinie schreibt auch vor, dass die Institute die Kosten von Wertpapieren und Wertpapierdienstleitungen rechtzeitig vorab transparent machen (Ex-ante-Kosteninformation).
DAKS e.V.
Comments are closed.