Bremen / Düsseldorf. Das Landgericht Düsseldorf hat einer Anlegerin eines Schiffsfonds aufgrund von Falschangaben im Emissionsprospekt vollen Schadensersatz zugesprochen. Sie erhält nun ihr Investment plus Zinsen zurück, abzüglich der Ausschüttungen. Die Richter stellten massive Prospektfehler fest. Im Prospekt werde ein irreführender Gesamteindruck erzeugt, der die aufgrund der hohen Volatilität des Schiffschartermarktes tatsächlich geringe Planungssicherheit der Anlage pflichtwidrig verharmlose, heißt es im Urteil (Az. 13 O 211/17). Ergo: Die Risikohinweise werden verharmlost.
Die Anlegerin hatte im Jahr 2007 für 50.000 US-Dollar eine Beteiligung an dem Schiffsfonds gezeichnet. An dem seinerzeit exklusiv über die Commerzbank AG vertriebenen Fonds ihrer Tochtergesellschaft CFB Commerz Fonds Beteiligungsgesellschaft mbH haben sich etwa 1.200 Anleger mit einem Kapital von insgesamt rund 45 Millionen US-Dollar beteiligt. Rückflüsse gab es nur in Höhe von rund 27 Prozent, die Anleger hätten also mehr als 70 Prozent ihres eingezahlten Kapitals verloren.
Das Düsseldorfer Landgericht hat in der Darstellung einer angeblichen Planungssicherheit einen schweren Aufklärungsfehler gesehen.
So rechnete etwa das britische Analysehaus Drewry mit sinkenden Charterraten – ein ganz wesentlicher Aspekt für die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung eines Schiffsfonds, während im Fondsprospekt dagegen nur jener Teil des Gutachtens zitiert wurde, in dem von „positiven Umschlagprognosen“ die Rede ist. Ein uns bekanntes Verhalten von Initiatoren.
Irreführend seien auch die Prospektangaben zur „Einsparung bei Betriebskosten durch Ausflaggung“. Der Prospekt suggerierte ein enormes Einsparungspotential, ohne gleichzeitig die Risiken und gesetzlichen Grundlagen zu benennen.
Ein Urteil mit Signalwirkung.
DAKS e.V.
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