Das neue Instrument des kollektiven Rechtsschutzes soll die Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung für Verbraucher verbessern. Zwar wollen die Koalitionäre das Entstehen einer „ausufernden“ Klageindustrie verhindern, gleichzeitig sollen aber auch Verbände eine Klagebefugnis erhalten, soweit es sich um „qualifizierte Einrichtungen“ handelt. Weiterhin sind folgende zivilprozessrechtliche Gestaltungen vorgesehen:
Klagevoraussetzung soll die schlüssige Darlegung und Glaubhaftmachung des Sachverhalts für mindestens 10 individualisierte Betroffene sein. Das Verfahren soll nur durchgeführt werden, wenn mindestens 50 Betroffene innerhalb von zwei Monaten Ansprüche zum Klageregister anmelden. Die Feststellungen des Urteils sollen für die Beklagten und Anmelder grundsätzlich bindend sein.
DAKS e.V.
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