Aktuell berichtet die Süddeutsche Zeitung über eine Beobachtung, die auch wir schon bei unseren Mitgliedern machen mussten: Es findet sich kein Hinweis darauf, welche P&R Container konkret den Anlegern zugerechnet werden können.
Frachtcontainer erhalten bei ihrer Herstellung eine individuelle Containernummer, ähnlich der Fahrgestellnummer eines Autos, mit der der Container eindeutig identifiziert und nachverfolgt werden kann. Eine solche Containernummer sucht man in den Unterlagen der Anleger meist vergeblich. Üblicherweise heißt es in den Kauf- und Verwaltungsverträgen z.B: der P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs GmbH, dass der Investor „50 Stück Container vom Typ ST13102G“ kaufen würde, die dann von der P&R Vertriebs- und Verwaltungs GmbH verwaltet und vermietet würden.
Inzwischen zweifelt sogar der Insolvenzverwalter der P&R Gesellschaften, Rechtsanwalt Dr. Michael Jaffé daran, das Eigentum der Container einzelnen Anlegern zuordnen zu können, wenn denn überhaupt so viele Container im Bestand der P&R vorhanden sind. Verkauft wurden 1,2 Mio. Container.
Die Frage, ob die Container tatsächlich existieren könnte für Anleger auch zu einem steuerlichen Nachspiel und bösen Erwachen führen. Der Hintergrund: die Kosten für den Betrieb der Container wie auch eine Pauschale für deren Abnutzung kann steuerlich geltend gemacht werden. Stellt sich nun heraus, dass die Container der Anleger nur auf dem Papier existierten, könnte das Finanzamt eine Neueinreichung der Steuererklärungen fordern und Anlegern müssten dann mit erheblichen Nachzahlungen rechnen.
DAKS e.V., Dr. G. Hitzges
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