Weit über 5.000 Anleger zeichneten größtenteils über die Deutsche Bank den Fond Nordkapital Bulkerflotte 1 GmbH & Co. KG. Der Verlauf: Alles andere als prospektgemäß, auch eine Kapitalaufstockung brachte nicht den erhofften Erfolg.
Um das verloren geglaubte Geld doch noch zu retten bleibt nur der Rechtsweg – und dies mit Erfolg, siehe das aktuelle Urteil des OLG Frankfurt:
„Dem Beratungsprotokoll (Kapitalanlagecheck) vom 11.07.2008 ist jedoch zu entnehmen, dass der Kläger lediglich bereit war, in Kapitalanlagen bis zur Risikoklasse 3 zu investieren (S. 6. Des Kapitalanlagechecks – Anlage B 4), obwohl er über Erfahrungen und Kenntnisse zu Wertpapieren bis zur Risikoklasse 4 verfügte. Da zwischen den Parteien unstreitig ist, dass die geschlossene Beteiligung – wenngleich kein Wertpapier – einem Risiko unterliegt, welches in die Risikoklasse 5 einzuordnen ist, steht damit fest, dass die Anlageempfehlung der Beklagten nicht den Anlagezielen des Klägers entsprach.“
Der Anleger fühlte sich durch seinen Berater falsch beraten. Einen (Teil-) Verlust seiner Anlagesumme habe er nie riskieren wollen, wie viele Anleger, war es sein Ziel, das Kapital sicher zur Altersvorsorge und als Notfallabsicherung anzulegen. Laut seiner Aussage habe der Berater nicht auf die Risiken der Beteiligung hingewiesen.
Er wird von allen Schäden und Nachteilen – insbesondere von Rückforderungsansprüchen nach § 172 Abs. 4 HGB – freigestellt.
Von besonderer Bedeutung ist das Eingeständnis der Deutschen Bank, dass die Nordkapital Bulkerflotte 1 ein Produkt der höchsten Risikoklasse ist.
DAKS empfiehlt allen Beteiligten ihre Beratungsprotokolle daraufhin zu prüfen. Gab es keine Einordnung in diese Risikoklasse 5, liegt ein belastbarer Beratungsfehler vor.
DAKS e.V., Dr. G. Hitzges
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