Der 29. August 2018 ist keine Ausschlussfrist, die P&R-Anleger beachten müssen.
In den Eröffnungsbeschlüssen zum P&R-Insolvenzverfahren teilte das Insolvenzgericht München mit, dass Anleger ihre Forderungen bis zum 14.09.2018 (Frist) anmelden sollten – und das allein ist entscheidend.
Den wenigsten Anlegern ist bekannt, dass sie ihre Forderungen auch nach dem 14. September 2018 noch anmelden können.
Wer also erst später seine Forderung zur Insolvenztabelle anmeldet, kommt nicht zu spät.
Dennoch empfiehlt es sich, diese Frist einzuhalten. Anderenfalls kann Ihnen nicht garantiert werden, dass Sie auf der Gläubigerversammlung Ihr Stimmrecht ausüben können.
Auch wird Ihnen das Insolvenzgericht München für eine verspätete Anmeldung zusätzlich 20 Euro in Rechnung stellen.
DAKS e.V., Dr. G. Hitzges
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