Eine Stillhalte- oder Verschwiegenheitserklärung ist eine Möglichkeit, während unserer Vergleichsverhandlungen ausgetauschte Informationen der Geheimhaltung unterliegen zu lassen.
Der Unterzeichner einer solchen Erklärung verpflichtet sich dabei, über alle im Abkommen definierten Inhalte, die ihm im Zuge der Verhandlungen oder der Kooperation bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren.
Verschwiegenheitserklärungen werden von uns bilateral ausgeführt, so dass sich beide Vertragsparteien jeweils dazu verpflichten, über die ihnen bekanntgewordenen Motive des jeweils anderen Stillschweigen zu bewahren.
Eine Verschwiegenheitserklärung ist in unseren Fällen mit Strafbestimmungen (etwa Strafzahlungen) verbunden, wenn die zur Verschwiegenheit verpflichteten Partner diese Verpflichtung brechen.
Diese in der Vergangenheit erfolgreiche Verhandlungstaktik diente nur dem einen Ziel, unseren Mitgliedern einen finanziellen Vorteil zu verschaffen. Oft nicht nur für uns eine Geduldsprobe, da während der Verhandlungen ein absoluter Informationsstop vereinbart wurde.
Warum eine solche Maßnahme? Ganz einfach, der „Kuchen“ ist zu klein und wenn über unsere Mitglieder hinaus alle Zeichner der Beteiligung ihr Recht fordern, bedeutet es in der Regel Liquidation oder Insolvenz für den Fonds.
Wir bitten um Verständnis, wenn wir aus den oben angeführten Gründen eine Zeitlang Funkstille halten.
DAKS e.V., Dr. G. Hitzges
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