Das Landgericht Kempten verurteilte ein Anlagevermittlungsunternehmen wegen einer Falschberatung in Zusammenhängen einer Beteiligung an dem Schiffsfonds HSC Aufbauplan VII Schiff GmbH & Co. KG.
Der gerichtlichen Entscheidung lag zugrunde, dass eine Anlegerin auf die Empfehlung ihrer Anlageberaterin die Beteiligung an dem HSC Aufbauplans VII Schiff zeichnete. Im Zuge des Gerichtsverfahrens wurde der Anlageberaterin vorgeworfen, dass nicht vollständig über die mit dem Schiffsfonds typischerweise verbundenen Anlagerisiken aufgeklärt wurde. Der Ehemann der Anlegerin sagte als Zeuge sinngemäss aus, die Anlageberaterin habe den HSC Aufbauplans VII Schiff als sichere Anlage empfohlen und nicht auf das Totalverlustrisiko des Fonds hingewiesen.
Die Anlegerin war der Ansicht, durch die Anlageberaterin falsch beraten worden zu sein und forderte mit ihrer Klage Schadensersatz von dem Anlagevermittlungsunternehmen, für das die Anlageberaterin tätig war. Es gelang der Beklagtenseite auch nicht, das Landgericht Kempten davon zu überzeugen, dass die Anlegern in Kenntnis der Risiken sich dazu entschlossen hätte, die Beteiligung an dem HSC Aufbauplans VII Schiff zu zeichnen.
Das Landgericht Kempten stellte fest, dass das beklagte Anlagevermittlungsunternehmen verpflichtet war, über alle Umstände sachlich richtig und vollständig zu unterrichten, die für die Entschließung einer Anlegerin von wesentlicher Bedeutung sein könnten.
Das Landgericht Kempten folgte in wesentlichen Punkten der Argumentation der Klägerin und verurteilte das beklagte Anlagevermittlungsunternehmen zum Schadensersatz und damit zur Rückabwicklung.
DAKS e.V., Dr. O. Seeberg
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