In der Vergangenheit war der graue Kapitalmarkt nicht reguliert. Viele Anleger haben zum Beispiel über geschlossene Fonds oder Alternative Investments unter anderem in Immobilien, Schiffe, Regenerative Energieanlagen oder auch Container investiert.
Die Mindestinvestitionssummen sind zumeist fünfstellig und die Kapitalbindung läuft über mehrere Jahre. Ein vorzeitiger Ausstieg ist in der Regel nur über den Zweitmarkt möglich. Die versprochenen Renditen waren und sind vor allem in der Niedrigzinsphase verlockend.
Aber: Auf dem Markt der sogenannten grauen Kapitalanlagen tummeln sich neben seriösen Anbietern auch Zocker, die auf leichtgläubige Laien treffen. Nach einer Ende 2014 auf den Weg gebrachten Reform mussten sowohl Anbieter als auch Vermittler verschärfte Auflagen erfüllen. Strengere Regeln sollen Anleger seither besser vor risikoreichen Finanzprodukten schützen.
Mit dem Kleinanlegerschutzgesetz erhielt auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) mehr Befugnisse und Sanktionsmöglichkeiten gegen Anbieter und Vermittler. So kann die Finanzaufsicht das Angebot von Vermögensanlagen bei Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen untersagen.
Seit Jahren weise der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) darauf hin, „dass Produkte des Grauen Kapitalmarktes ohne transparente Preisbildung etwa an einer Börse nicht an Privatanleger verkauft werden sollten“, sagt VZBV-Chef Klaus Müller.
Für Verbraucher seien Produkte auf diesem Markt ohne transparente Preisbildung „zu komplex und bergen zu hohe Risiken“. Ein aktiver Vertrieb sollte verboten werden.
DAKS e.V., Dr. G. Hitzges
Comments are closed.