Das Landgericht Köln entschied in einer Angelegenheit einer Anlegerin des Fonds HSC Aufbauplan VII Schiff GmbH & Co. KG gegen die vermittelnde Bank auf Schadensersatz für die Anlegerin. Der Fonds HSC Aufbauplan VII Schiff GmbH & Co. KG ist mit Chancen und Risiken verbunden.
Chancen liegen u.a. in der Perspektive, Gewinne zu erwirtschaften, sei es durch Ausschüttungen oder eine Steigerung des Beteiligungsvermögens. Doch sind das Chancen, die nicht garantiert werden können. Demgegenüber besteht ein Verlustrisiko. Die Anlegerin war der Ansicht, durch die Bank falsch beraten worden zu sein.
Im Laufe des Verfahrens berief sich die Anlegerin u.a. darauf, dass nicht auf Totalverlustrisiko hingewiesen wurde. Mit ihrer Klage forderte die Klägerin von ihrer Bank Schadensersatz. Im Ergebnis folgte das Landgericht Köln der Argumentation der Klägerseite und verurteilte die vermittelnde Bank zum Schadensersatz. Die Beklagte konnte die Vermutung für aufklärungsrichtiges Verhalten nicht widerlegen.
Das Gericht stellte fest, dass die Bank verpflichtet war, über alle Umstände sachlich richtig und vollständig zu unterrichten, die für die Entschließung eines Anlegers von wesentlicher Bedeutung sein könnten.
DAKS e.V., Dr. O. Seeberg
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