Versuchter Prozessbetrug – so deutlich wie das Landgericht Heilbronn stellen Gerichte selten Straftaten von Banken in Zivilurteilen dar. Dieses Urteil ist damit der derzeitige Höhepunkt in einer bundesweiten Prozess-Serie.
In einem Verfahren um den gescheiterten und für die Anleger verlustreichen Schiffsfonds „Nordcapital Bulkerflotte 1“ hat das Landgericht Heilbronn die Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG zur Rückabwicklung der Fondsanlage und zur Zahlung von rund 14.300 Euro (zzgl. Zinsen) an einen geschädigten Anleger, der auf Schadensersatz wegen Falschberatung geklagt hatte, verurteilt (Urteil vom 01.12.2017, Az. Bi 6 O 154/17).
Das Besondere an den Bulkerflotte 1-Verfahren ist, dass die Bankberater der Deutschen Bank AG und der Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG nicht nur Prospekte zu spät übergaben, sondern den Tag der Übergabe regelmäßig selbst schriftlich dokumentiert haben.
In einem Musterprozess wurde erfolgreich bis zum BGH durchgeklagt und letztlich wegen der zu späten Prospektübergabe gewonnen (Beschluss vom 22.11.2016, XI ZR 177/16). Wer nun denkt, die beiden Banken würden deshalb zukünftig freiwillig zahlen, der irrt.
Im Gegenteil: Als Reaktion auf dieses Musterurteil wurde nach unseren Erkenntnissen trotz der schriftlichen eigenen Dokumentationen der Banken einfach bundesweit eine rechtzeitige Prospektübergabe vorgetragen. Eine Übergabe des Prospektes am Zeichnungstag ist nach der Rechtsprechung des BGH aber gerade nicht rechtzeitig, sondern zu spät erfolgt. Somit geht es vorliegend nicht nur um einen Einzelfall, sondern quasi nur um den ersten „aufgeflogenen“ Fall. In seinem Urteil bezeichnete das Landgericht die Behauptung der Bank, die Beraterin habe die Übergabe abweichend (vom tatsächlichen Ablauf am Zeichnungstag) vorgetragen, als „versuchten Prozessbetrug“!
Bei dem Vertrieb des Bulkerflotte 1- Fonds hat die Bank regelmäßig die Prospektübergabe auf den Tag genau schriftlich dokumentiert. Das ist für die Strafverfolgungsbehörden leicht zu überprüfen.
In vielen Fällen hatten die Banken allerdings mit dieser „Prozessstrategie“ schon Erfolg, denn viele Kläger haben „relativ niedrige“ Vergleiche abgeschlossen, um eine Beweisaufnahme zu vermeiden. Dies ist sehr schade, denn das Landgericht hat zudem auch einen Beratungsmangel bejaht, der bei fast allen Anlegern vorliegt. Der Bulkerflotte I-Fonds wurde ab Juni 2008 vertrieben. Aber bereits im dritten Quartal 2007 hatten Gewinnwarnungen und Milliardenverluste die Bankenwelt erschüttert; weitere schwere Belastungen wurden erwartet.
Die Deutsche Bank kostete die Krise laut damaligen Veröffentlichungen allein in diesem dritten Quartal einen Verlust von 2,2 Mrd. Euro. Im Dezember 2007 warnte der frühere Vorstand der Deutschen Bank, bei der Finanzkrise handle es sich um „die schlimmste Krise, die ich in meinen 30 Jahren als Banker erlebt habe“ (Zitat Josef Ackermann in der Zeitschrift „Capital“ vom 6.12.2007).
Anstatt von dem Fonds abzuraten und vor den Auswirkungen der Finanzkrise zu warnen, wurden in den Flyern und Präsentationen günstige Aussichten für die Schifffahrt dargestellt. Die Kunden waren oftmals Rentner, die vielfach auf die Mittel zur Altersvorsorge angewiesen waren.
Der Bulkerflotte I hat noch einen weiteren „versteckten“ Haken. Zwei Drittel der Anlegergelder wurden auf Ebene der einzelnen Schiffsgesellschaften gar nicht als Kommanditkapital, sondern als Rücklage angelegt. Diese 2/3 sind – so das „Kleingedruckte“ in den Gesellschaftsverträgen – nicht ergebnisberechtigt. Es gibt hierauf also keinerlei Erträge.
Nach unserer Rechtsauffassung müssten derartige einseitige Konstruktionen zu Lasten der Anleger für eine seriöse Bank geradezu ein Alarmsignal darstellen. Es ist deshalb sehr erstaunlich, dass die Banken diesen Fonds exklusiv an ca. 5.000 ihrer Kunden vertrieben. Die Banken erhielten hierfür allerdings auch eine stattliche Provision von 13 %.“
Die Fondsgeschäftsführung des „Nordcapital Bulkerflotte 1“ teilte zuletzt im Geschäftsbericht 2016 mit, dass die noch vorhandene Liquidität in Höhe von 3,459 Mio. US-Dollar an die Treuhänderin als Vergütung ausgezahlt wird. Für die Anleger bleibt nichts mehr übrig. Die Gesellschaft wird nunmehr liquidiert.
DAKS e.V., Dr. G. Hitzges, Dr. O. Seeberg
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