Mindestlohn von 8,84 Euro gilt ausnahmslos
Ab dem 1. Januar 2018 gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 8,84 Euro brutto je Zeitstunde ohne jede Einschränkung. Branchenregelungen, die vorübergehend Entgelte unterhalb des gesetzlichen Mindestlohns ermöglichten, enden zum 31. Dezember 2017.
Pflegemindestlohn steigt
Der flächendeckende Pflegemindestlohn steigt ab Januar 2018 auf 10,55 Euro pro Stunde im Westen und 10,05 Euro im Osten. Anfang 2019 und 2020 wird er nochmals erhöht. Das kommt vor allem Pflegehilfskräften zugute.
Mindestlohn in Aus- und Weiterbildung
Alle Aus- und Weiterbildungsdienstleister, die im Auftrag der Arbeitsagenturen und Jobcenter Menschen qualifizieren, müssen den bundesweiten Branchenmindestlohn von 15,26 Euro pro Zeitstunde bezahlen. Ab 1. Januar 2018 gilt er erstmalig auch für Einrichtungen, in denen Qualifizierung nicht zum Hauptgeschäft gehört.
Umlagesatz für Insolvenzgeld sinkt
Im Insolvenzfall des Arbeitgebers erhalten Beschäftigte von der Arbeitsagentur einen Lohnausgleich. Der Umlagesatz für das Insolvenzgeld sinkt im Jahr 2018 von bisher 0,09 Prozent auf 0,06 Prozent. Das regelt die Insolvenzgeldumlagesatzverordnung 2018, die am 1. Januar 2018 in Kraft tritt.
Höhere Beitragsbemessungsgrenzen
Löhne und Gehälter sind erneut gestiegen. Deshalb wird die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung angepasst. Auch andere Rechengrößen für die Sozialversicherung ändern sich. So steigt die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung 2018 auf 59.400 Euro jährlich (2017: 57.650 Euro). Wer mit seinem Einkommen über dieser Grenze liegt, kann sich privat krankenversichern.
Rentenbeitragssatz sinkt auf 18,6 Prozent
Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung sinkt zum 1. Januar 2018 von 18,7 auf 18,6 Prozent. Die hohe Nachhaltigkeitsrücklage in der Rentenversicherung macht dies möglich. In der knappschaftlichen Rentenversicherung geht der Beitragssatz von 24,8 auf 24,7 Prozent zurück.
Renteneintritt sieben Monate später
Seit 2012 steigt die Altersgrenze für den Eintritt in die Rentenphase schrittweise an. Das heißt: Wer 1953 geboren ist und 2018 seinen 65. Geburtstag hat, geht mit 65 Jahren und sieben Monaten abschlagfrei in Rente.
Mindestbeitrag in der gesetzlichen Rentenversicherung
Da der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung sinkt, fällt auch der Mindestbeitrag zur freiwilligen Versicherung: Er liegt ab 1. Januar 2018 bei 83,70 Euro monatlich.
Altersvorsorge wird weniger angerechnet
Freiwillige Altersvorsorge soll sich in jedem Fall lohnen. Ab 2018 wird Einkommen aus Riester- oder Betriebsrenten nicht mehr voll auf die Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung angerechnet. Gleiches gilt für die Hilfen zum Lebensunterhalt. Der monatliche Freibetrag liegt dann bei 100 Euro. Ist die private Rente höher, bleiben weitere 30 Prozent bis zum Höchstbetrag von 208 Euro anrechnungsfrei.
Weniger Fürsorge, mehr Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderung
Die zweite Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes sieht ab 1. Januar 2018 Verbesserungen bei der Teilhabe am Arbeitsleben vor: Das „Budget für Arbeit“ ermöglicht Lohnkostenzuschüsse für Arbeitgeber von bis zu 75 Prozent in allen Bundesländern. Das erleichtert Menschen mit Behinderung den Zugang zum Arbeitsmarkt.
Unabhängige Teilhabeberatung
Anfang Januar 2018 nehmen erste Beratungsstellen für eine „Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung“ (EUTB) ihre Arbeit auf. Dort können sich Menschen mit Behinderung über die besseren Leistungen zur Teilhabe informieren und beraten lassen. Das Web-Portal www.teilhabeberatung.de startet ebenfalls am 1. Januar 2018.
Verständliche Bescheide für Menschen mit Behinderung
Bundesbehörden sollen Menschen mit geistigen und seelischen Behinderungen Informationen in einfacher und verständlicher Sprache bereitstellen. Das gilt ab 1. Januar 2018 für Bescheide, Allgemeinverfügungen, öffentlich-rechtliche Verträge und Vordrucke. Wenn nötig, sind sie auch schriftlich in „Leichter Sprache“ zu erläutern.
Datenabgleich mit Ausländerbehörden beim Kindergeld
Ausländerbehörden und Familienkassen gleichen ihre Daten ab Januar 2018 besser ab, um zu vermeiden, dass unberechtigt Kindergeld bezogen wird. Daten von Unionsbürgern, die nie einen Antrag auf Kindergeld gestellt haben, werden im Vorfeld herausgefiltert. Damit bleibt ihr Grundrecht auf informelle Selbstbestimmung gewahrt.
Sachbezugswerte angehoben
Sachbezugswerte sind Einkünfte, die nicht als Geldleistung erbracht werden und zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt zählen. Sie werden jährlich an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst. Der Wert für Verpflegung wird für 2018 auf 246 Euro angehoben. Für Mieten und Unterkunft erhöht er sich auf 226 Euro.
Steuern: Höhere Grund- und Freibeträge
Steuerzahler profitieren 2018 von einem um 180 Euro höheren Grundfreibetrag, der dann 9.000 Euro beträgt. Der Kinderfreibetrag steigt um 72 Euro auf 4.788 Euro.
Branntweinmonopol endet
Das staatliche Branntweinmonopol endet zum. 1. Januar 2018. Der Bund setzt damit eine Vorgabe der EU um, die den Markt europaweit liberalisiert. Damit endet die Verteilung staatlicher Gelder an die rund 550 landwirtschaftlichen Brennereien, die ihren Rohalkohol aus Kartoffeln oder Getreide an die Monopolbehörde abliefern.
Mehr Zeit für die Steuererklärung
Das Besteuerungsverfahren in Deutschland wird modernisiert. Künftig bleibt dem Steuerpflichtigen mehr Zeit für die Abgabe der Steuererklärung, nämlich bis zum 31. Juli des Folgejahres. Für Papierbelege wie Spendenquittungen gilt: aufbewahren, aber nicht mehr einreichen.
Neuartige Lebensmittel werden sicherer
Neuartige Lebensmittel („Novel Food“), etwa mit neuen Vitamin- und Mineralstoffquellen oder probiotischen Bakterien angereicherte Produkte sowie exotische Samen, müssen gesundheitlich bewertet und zugelassen werden. Eine EU-Verordnung definiert ab 1. Januar 2018 neuartige Lebensmittel klarer und strafft das Bewertungs- und Zulassungsverfahren.
Verbesserungen für Bankkunden
Ab dem 13. Januar 2018 gelten europaweit einheitliche Regelungen für den Zahlungsverkehr. So dürfen stationäre und Internet-Händler für Buchungen und Käufe keine gesonderten Gebühren mehr für gängige Kartenzahlungen, Überweisungen und Lastschriften verlangen. Wird die Bank- oder Kreditkarte entwendet oder missbraucht, haften die Inhaber nur noch bis maximal 50 Euro für entstandene Schäden.
Bessere Beratung für Bankkunden
Ab dem 13. Januar 2018 müssen Bankberater Kundengespräche besser dokumentieren. Insbesondere sind Gespräche über Wertpapiergeschäfte aufzuzeichnen, die per Telefon oder Internet geführt werden.
Einheitliche Informationsblätter für Finanzprodukte
Ab 1. Januar 2018 müssen Anbieter verpackter Anlageprodukte für Kleinanleger sowie von Versicherungsanlageprodukten sogenannte Basisinformationsblätter zur Verfügung stellen. Sie enthalten verständlich alle erforderlichen Informationen zu Anlage- und Finanzprodukten, um eine individuell passende Anlageentscheidung treffen zu können.
Mehr Schutz bei Bauverträgen
Bauherren genießen ab 1. Januar 2018 mehr Schutz: Baubeschreibungen müssen dann bestimmte Mindestanforderungen erfüllen, Bauverträge einen verbindlichen Termin zur Fertigstellung enthalten. Widerrufs- und Kündigungsrechte gegenüber Bauträgern und Handwerkern sind verbessert. Bei der Mängelhaftung gilt jetzt: Der Verkäufer von mangelhaften Produkten muss diese selbst wieder ausbauen und durch intakte ersetzen.
„Ping-Anrufen“ einen Riegel vorschieben
Die Bundesnetzagentur hat angeordnet, dass in Mobilfunknetzen eine kostenlose Preisansage für bestimmte internationale Vorwahlen geschaltet werden muss. Das soll teure Rückrufe, die durch sogenannte „Ping-Calls“ provoziert werden, verhindern. Mobilfunknetzbetreiber und Mobilfunkanbieter müssen die Anordnung bis 15. Januar 2018 für 22 Länder umsetzen.
Aufhebung des „Majestätsbeleidigungsparagrafen“
Der sogenannte „Majestätsbeleidigungsparagraf“ 103 StGB, der bisher die Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten regelte, ist zum 1. Januar 2018 abgeschafft.
DAKS e.V.
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