Das Oberlandesgericht Köln beabsichtigt, eine Berufung eines Händlers im VW Abgasskandal gegen ein Urteil des Landgerichts Aachen durch einstimmigen Beschluss zurückzuweisen. Dies deshalb, weil die Berufung keine Aussicht auf Erfolg habe.
Der Sachverhalt:
Die Klägerin kaufte im Jahre 2015 einen VW Beetle, der vom Abgasskandal betroffen ist. Sie klagte zunächst vor dem Landgericht Aachen auf Rückabwicklung und Rücknahme des Fahrzeugs gegen Ihren Händler.
Das Landgericht Aachen, 8 O 12/16 gab der Klage mit Urteil vom 07.07.2017 statt. Dagegen legte der Händler vor dem Oberlandesgericht Köln Berufung ein.
Mit Beschluss vom 20. Dezember 2017, 18 U 112/17 entschied das Oberlandesgericht Köln nunmehr, dass es beabsichtigt, die Berufung durch Beschluss zurückzuweisen. Das Oberlandesgericht Köln begründet seine Entscheidung damit, dass die Berufung des Händlers offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg habe und die Verurteilung des Landgerichts Aachen richtig ist. Das Fahrzeug sei in jedem Fall mangelhaft. Der Mangel sei auch nicht unerheblich und eine kurze Fristsetzung von 2 Wochen sei ausreichend.
Damit kann die Klägerin das Fahrzeug zurückgeben.
DAKS e.V., Dr. O. Seeberg
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