Die Sparkasse Bamberg muss einem Kunden 214.700,00 Euro Schadensersatz zuzüglich Zinsen zahlen (Oberlandesgericht Bamberg, 3 U 140/14, nicht rechtskräftig).
Der Kunde hatte in geschlossene Fonds investiert. Die Bank hatte ihn nicht über ihre Rückvergüt-ung von fünf Prozent aufgeklärt. Daher muss sie für die Verluste aufkommen. Die Sparkasse gab an, der Kunde habe eine steueroptimierte Anlage gewünscht, solche seien nur mit Rückvergütung erhältlich. Trotzdem müssten Kunden informiert werden, so die Richter.
DAKS e.V.
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