Landgericht Hamburg verurteilt Bank zum Schadensersatz
Berlin 22.08.2017
Das Landgericht Hamburg hatte in einer Angelegenheit einer Anlegerin des Schiffsfonds CONTI 56. Container Schifffahrts-GmbH & Co. KG MS „CONTI ARABELLA“ zu entscheiden. Der Klägerin stand ursprünglich ein erheblicher Geldbetrag zur Verfügung. Ihre Hausbank riet ihr die Zeichnung einer Beteiligung an dem Schiffsfonds an. Im Laufe des Verfahrens wurde der vermittelnden Bank vorgehalten, dass sie Innenprovisionen, die sie für die Vermittlung erhielt, verschwieg. Mit ihrer Klage forderte die Klägerin von ihrer Bank Schadensersatz. Im Ergebnis folgte das Landgericht Hamburg der Argumentation der Anlegerin und verurteilte die vermittelnde Bank.
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