Nachdem die Targobank in der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Düsseldorf (10 O 141/15) zugestanden hatte, dass die Bank bei Zeichnung des Fonds im Jahre 2006 den Anleger nicht über die „weichen Kosten“ informiert hatte, sahen die Richter nach kurzer Beratung einen Schadensersatzanspruch für begründet an und schlugen einen Vergleich in Höhe von 75 % vor. Die Targobank wollte hierauf nicht eingehen und unterbreitete nach der Verhandlung ein Angebot in Höhe von nur 2/3. Damit blieb die Targobank noch unter dem gerichtlichen Vorschlag.
Dass die Bank ankündigte, das erwartete Urteil obergerichtlich überprüfen lassen zu wollen, war nur ein „Bluff“. Denn einen Tag vor Verkündung des Urteils erreichte das Landgericht Düsseldorf per Fax die Nachricht, dass ein Anerkenntnis von der Targobank vorliegen würde. Zuletzt hatte die Targobank im Oktober 2014 vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf (I-16 U 196/13) wegen verschwiegener Innenprovisionen ein Anerkenntnis erklärt.
Dieses Taktieren der Targobank ist nach einer Recherche des DAKS e.V. auch für andere Banken ein probates Mittel, ihr Fehlverhalten nachträglich finanziell zu kappen.
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