HCI Shipping Select XVII
Landgericht Magdeburg verurteilt Sparkasse zur Rückabwicklung wegen nicht offen gelegter Provisionen.
Das Landgericht Magdeburg entschied in einer Angelegenheit von Anlegern des Schiffsfonds HCI Shipping Select XVII gegen die vermittelnde Sparkasse auf Schadensersatz für die Anleger.
Das Gericht stellte fest, dass die Sparkasse verpflichtet war, über alle Umstände sachlich richtig und vollständig zu unterrichten, die für die Entschließung eines Anlegers von wesentlicher Bedeutung sein könnten.
Im Zuge des Gerichtsverfahrens wurde der Sparkasse vorgeworfen, dass nicht vollständig über die mit dem Fonds typischerweise verbundenen Anlagerisiken aufgeklärt und Vermittlungsprovisionen verschwiegen wurden.
Doch war den Klägern nicht bewusst, welche Anlagerisiken mit einem Fonds verbunden sind. Auch wussten die Kläger nicht, dass weitere, über die Abwicklungsgebühr hinaus, reichende Provisionen fließen. Tatsächlich erhielt die Sparkasse erhebliche weitere Provisionen. Mit der Klage forderten die Kläger von der Sparkasse Schadensersatz. Die Beklagte konnte die Vermutung für aufklärungsrichtiges Verhalten nicht widerlegen. Denn es gelang der Beklagten auch nicht, dass Gericht davon zu überzeugen, dass in Kenntnis der Risiken und der tatsächlich geflossenen Provisionen die Kläger sich dennoch zur Anlage entschlossen hätte. Im Ergebnis folgte das Landgericht Magdeburg der Argumentation der Kläger und verurteilte die vermittelnde Sparkasse zum Schadensersatz. Der Zeichner wird so gestellt, als ob er die Anlage niemals gezeichnet hätte. Demgemäß wird bei Vorteilsausgleichung rückabgewickelt.
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