MDM Group AG auf der Warnliste
Wie das Verbrauchermagazin „FINANZtest“ (Stiftung Warentest) am 03.04.2017 vermeldet hat, wurde das Angebot der MDM Group AG (Meggen/Schweiz) über die Zeichnung von Nachrangdarlehen an dieser Gesellschaft auf die Warnliste gesetzt.
Begründet hat dies „FINANZtest“ u.a. damit, dass es sich bei solchen Mezzaniendarlehen (Nachrangdarlehen) nicht um eine sichere Geldanlage handele. im Insolvenzfalle werden die Darlehensgeber erst nach allen anderen erstrangigen Gläubigern Geld befriedigt.
Im übrigen habe die Emittentin keinen Verkaufprospekt und kein Vermögens-informationsblatt veröffentlicht und ihren Geschäftsbetrieb erst im Jahre 2016 aufgenommen, so dass noch keine Jahresabschlüsse oder Geschäftsberichte vorlägen.
Die MDM Group AG bietet interessierten Anlegern die Möglichkeit, ab einer Mindestanlagesumme von € 5.000,- unternehmerische Beteiligungen in Form von sogen. festverzinslichen Nachrangdarlehen zu zeichnen und stellt diesen hierfür Zinsen von bis zu 20% p.a. in Aussicht.
Werbung wird für diese Nachrangdarlehen u.a. mit einer „hohen Rendite“ und „niedrigem Risiko“ sowie mit kurzen Laufzeiten von 3 bis 24 Monaten.
Der garantierte Zins soll bei einer Laufzeit von einem Jahr bei 14% p.a. und bei einer Laufzeit von zwei Jahren bei 18% p.a. liegen. Ferner soll die Möglichkeit bestehen, jederzeit über das investierte Kapital verfügen zu können.
Ihre Geschäftstätigkeit beschreibt die Emittentin mit dem Handel von Waren aller Art, insbesondere mit Textilien, Restposten, Sonderposten und Konkursware, die nach eigenen Angaben bis zu 90% unter dem normalen Großhandelspreis erworben würden, wodurch bereits eine erste Rendite erzielt werde..
Falls sich Anleger bei Zeichnung ihrer Nachrangdarlehen bei der Emittentin der damit einhergehenden Besonderheiten und (Totalverlust-) Risiken nicht bewusst waren oder hierüber von ihrem Anlageberater oder Anlagevermittler unvollständig oder fehlerhaft aufgeklärt und beraten oder gar arglistig getäuscht wurden, sollten Sie von uns prüfen lassen, ob die Möglichkeit besteht, ihre Verträge vorzeitig aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen und bei etwaigen Verlusten Schadensersatz gegen die Initiatoren oder deren Emissionshelfer geltend zu machen.
Quelle: FINANZTEST Stiftung Warentest
Comments are closed.