Alpha Patentfonds – Neue Entscheidung
„Wer nicht an Wunder glaubt, ist kein Realist!“ – Ben Gurion
An dieses Zitat wurden wir erinnert, als das Oberlandesgericht Celle die Entscheidung des Landgerichts bestätigte in Sachen Alpha Patentfonds.
„Die Beklagte muss sich indes einen anderen Fehler bei der Beratung des Klägers über den Beitritt zu dem Patentfonds vorhalten lassen. Weder sie selbst, noch die Emittentin dieses Fonds haben in ausreichendem Maße klargestellt, dass die Laufzeit dieses Fonds die avisierten vier bis fünf Jahre um ein Vielfaches überschreiten können würde, ohne dass sich der Anleger von der Beteiligung trennen könnte. Im Rahmen der Beratung war ein Hinweis auf die Möglichkeit der nahezu beliebigen Laufzeitverlängerung geboten. Die Frage der Bindungsdauer steht bei jeder Kapitalanlage im Mittelpunkt. Sie ist zum einen für die persönliche Liquiditätsplanung jedes Anlegers von wesentlicher Bedeutung. Zum anderen nimmt die Prognostizierbarkeit des Erfolgs einer Anlage mit der Anlagedauer ebenso ab, wie die Vergleichbarkeit mit alternativen Anlagemöglichkeiten.“
Der fehlerhafte Prospekt betrifft somit unabhängig von einer individuellen Falschberatung ALLE Mitanleger des Fonds.
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