HCI MS Hammonia Berolina: Verjährung der Schadensersatzansprüche droht
Der von HCI Capital aufgelegte Schiffsfonds MS Hammonia Berolina ist insolvent. Das reguläre Insolvenzverfahren über die MS “Hammonia Berolina” Schifffahrts GmbH & Co. KG wurde am 20. Januar am Amtsgericht Reinbek eröffnet (Az.: 8 IN 235/16).
Wegen einer Insolvenz kann den Anlegern des Schiffsfonds MS Hammonia Berolina der Totalverlust ihrer Einlage drohen. Um sich vor den Verlusten zu schützen, können die Anleger Schadensersatzansprüche geltend machen.
Das sollten die Anleger allerdings nicht lange abwarten. Denn ihre Forderungen könnten schon in Kürze verjähren.
Die HCI hatte den Schiffsfonds MS Hammonia Berolina im Oktober 2006 aufgelegt. Schadensersatzansprüche können auf den Tag genau zehn Jahre nach Beitritt zur Fondsgesellschaft verjährt sein. Anleger, die sich 2007 an dem Fonds beteiligt haben, müssen also handeln, wenn sie nicht die Verjährung ihrer Forderungen riskieren möchten.
Für die Anleger verlief die Beteiligung an dem Schiffsfonds HCI MS Hammonia Berolina enttäuschend.
Die prognostizierten Ausschüttungen konnten nicht erreicht werden.
Nach dem Ausbruch der Finanzkrise 2008 gerieten etliche Schiffsfonds in wirtschaftliche Schwierigkeiten. Denn die Nachfrage brach ein und mit ihr die Charterraten.
Das brachte die Prognose der Kalkulation ins Wanken und am Ende stand häufig die Insolvenz der Fondsgesellschaften.
Die vergangenen Jahre und die zahlreichen Insolvenzen bei Schiffsfonds haben gezeigt, dass Schiffsfonds keineswegs sichere und renditeträchtige Kapitalanlagen sind, sondern einen spekulativen Charakter haben und für sicherheitsorientierte Anleger oder den Aufbau einer Altersvorsorge nicht geeignet sind!
Bei einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Anleger daher umfassend über die bestehenden Risiken wie lange Laufzeiten, erschwerte Handelbarkeit der Anteile, Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung und insbesondere auch die Möglichkeit des Totalverlusts aufgeklärt werden müssen.
Die Erfahrung mit Fonds zeigt, dass die Risiken in den Anlageberatungsgesprächen aber oft verschwiegen wurden. In diesen Fällen können Schadensersatzansprüche wegen einer fehlerhaften Anlageberatung geltend gemacht werden!
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