Schiffsfonds der MS JPO Tucana von HCI Capital
Anleger des Schiffsfonds MS JPO Tucana drohen erhebliche Verluste bis hin zum Totalverlust ihrer Einlage.
Die Schiffsgesellschaft ist insolvent. Das Amtsgericht Lüneburg hat am 18. 11. 2016 das reguläre Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 56 IN 74/16).
2011 bot die HCI Capital den Anlegern an, sich an der Gesellschaft der MS JPO Tucana zu beteiligen. Für die Anleger der MS JPO Tucana endete ihr Engagement nur rund fünf Jahre später mit der Insolvenz der Schiffsgesellschaft.
Die Hoffnungen auf einen prospektgemäßen Verlauf der Kapitalanlage und eine versprochene Rendite sind nicht mehr darstellbar. Nun drohen erhebliche finanzielle Verluste.
Beteiligungen an Schiffsfonds wurden lange Zeit als rentable und sichere Kapitalanlage dargestellt. Allerdings änderten sich die Rahmenbegingungen, als im Jahr 2008 die globale Wirtschafts- und Finanzkrise die Märkte erheblich durcheinanderwirbelte und auch die Handelsschifffahrt und Containerschifffahrt davon nicht verschont wurde.
In den Jahren davor boomte das Geschäft auf See noch. Das führte auch dazu, dass Überkapazitäten aufgebaut wurden. Nun ging aktuell die Nachfrage zurück und die erforderlichen Charterraten konnten bei vielen Schiffsfonds nicht mehr erzielt werden. Dies führte bei vielen Fondsgesellschaften zu wirtschaftlichen Problemen, die oft genug in der Insolvenz und damit auch mit erheblichen Verlusten für die Anleger endeten.
Die betroffenen Anleger haben jedoch möglicherweise rechtlich gute Karten. Ein Schlüssel zu Schadensersatzansprüchen kann eine fehlerhafte Anlageberatung sein. Denn die Beteiligungen an Schiffsfonds wurden in den Beratungsgesprächen oft als sichere Geldanlage, die auch noch ordentlich Rendite abwirft, dargestellt.
Zu einer Anlageberatung gehört, die Risiken darzustellen und verständlich zu erläutern. Dazu zählt auch insbesondere das Risiko des Totalverlusts. Erfahrungsgemäß wurden die Risiken in vielen Beratungsgesprächen verschwiegen oder nur unzureichend dargestellt, so dass Schadensersatzansprüche aus Falschberatung entstanden sein können.
Wurden für die Vermittlung der Anteile auch noch hohe Provisionen erzielt, können auch diese aufklärungspflichtig sein. Der BGH hat entschieden, dass über diese sog. Kick-Backs aufgeklärt werden muss.
Comments are closed.