Verbesserungen für Arbeitnehmer und Rentner
Zum 01.01.2017 gibt es gleich mehrere Verbesserungen für Arbeitnehmer und Rentner.
Der gesetzliche Mindestlohn wird von 8,50 Euro auf 8,84 Euro brutto je Zeitstunde erhöht, die Rechte von Leiharbeitnehmern werden gestärkt und der Missbrauch bei Werkverträgen wird verhindert.
Ab dem 01.04.2017 dürfen Leiharbeitnehmer längstens 18 Monate bei einem Entleiher eingesetzt werden. Nach neun Monaten muss ihr Arbeitsentgelt dem der Stammbelegschaft entsprechen. Ausnahmen für tarifgebundene Arbeitnehmer sind möglich.
Zwangsverrentung bei langer Arbeitslosigkeit entfällt – dadurch bessere Rente.
Ab 2017 gibt es einen flexibleren Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand: Wer eine Regelaltersrente bezieht und trotzdem weiterarbeitet, erhöht seinen Rentenanspruch, wenn er weiter Beiträge zahlt.
So kann man seine Rente um bis zu 9% jährlich steigern.
Die Beiträge des Arbeitgebers zur Arbeitslosenversicherung entfallen zunächst für die Dauer von fünf Jahren. Mit Jahresbeginn 2017 lassen sich Teilrente und Hinzuverdienst individuell kombinieren.
Zudem tritt die sogenannte Unbilligkeitsverordnung in Kraft. Diese wirkt einer „Zwangsverrentung“ entgegen. Wer Leistungen aus der Grundsicherung für Erwerbsfähige bezieht, wird nicht mehr zum Eintritt in eine vorgezogene Altersrente mit Abschlägen verpflichtet, wenn die Höhe dieser Rente zur Bedürftigkeit, also zum Bezug von Grundsicherungsleistungen im Alter führen würde.
Comments are closed.