LogisFonds I AG (vormals Garbe Logimac AG) soll liquidiert werden
LogisFonds AG Anleger sollen über die Liquidation der LogisFonds I AG (Garbe Logimac AG) zum 31.01.2017 abstimmen. Daneben fordert die LogisFonds I AG angeblich negative Auseinandersetzungsguthaben zum 03.01.2017 von den Anlegern ein.
Die LogisFonds I AG hat in einem Rundschreiben an ihre stillen Gesellschafter mitgeteilt, dass die Liquidation der stillen Gesellschaft zum 31.01.2017 zur Ver- meidung weiterer Verluste der Gesellschaft beschlossen werden soll.
Gemäß Vorstand verfüge die Gesellschaft über kein Grundvermögen mehr und das bisherige Geschäftsmodell könne mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand nicht mehr profitabel betrieben werden.
Weiter fordert die LogisFonds I AG stille Gesellschafter der LogisFonds I AG, welche ihre Beteiligung bereits wirksam gekündigt haben, dazu auf, angeblich errechnete negative Auseinandersetzungswerte bis zum 03.01.2017 an die LogisFonds I AG zu bezahlen.
Verbraucherschützer und Anwälte empfehlen: Anleger sollten die Zahlungsaufforderungen auf ihre Richtigkeit prüfen (lassen) und die behaupteten Ansprüche gegebenenfalls qualifiziert zurückweisen. Die Prüfung der Ansprüche ist nicht einfach, schon deshab muss eine Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beigezogen werden.
Die behaupteten Forderungen der LogisFonds I AG können nicht nachvollzogen werden, insbesondere erschließt sich die Zahlungsaufforderungen nicht. Fraglich ist auch, ob die Abfindungsbeträge entsprechend der Vorgaben des Gesellschaftsvertrags ermittelt wurden.
Es stellt sich zudem die Frage, ob Anleger nicht mit einem Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Aufklärung gegen die behauptete Forderung aufrechnen können, wenn sie anlässlich der Empfehlung zum Erwerb der Beteiligung gerade über den Umstand, dass etwaige Ausschüttungen gewinnunabhängig erfolgen und gegebenenfalls zurückbezahlt werden müssen, nicht aufgeklärt wurden.
Auch andere Rothmann-Fonds hatten in der Vergangenheit versucht und versuchen es nach wie vor, behauptete negative Abfindungsguthaben gegen Anleger nach erfolgter Kündigung und Beteiligungsbeendigung außergerichtlich und gerichtlich geltend zu machen.
Comments are closed.