Lebens- und Rentenversicherungen mit Problemen
Lebens- und Rentenversicherungsverträge, die vor dem 31.12.2007 abgeschlossen wurden, können heute noch durch Widerspruch rückabgewickelt werden,
… wenn keine Widerspruchsbelehrung erteilt wurde oder diese fehlerhaft war.
Der Bundesgerichtshof bestätigte in seiner aktuellen Rechtsprechung unter Bezugnahme auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs diese Widerspruchsmög- lichkeit. Die Versicherung muss die gezahlten Prämien sowie eine Verzinsung hierauf nach einem Widerspruch an den Kunden herausgeben.
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