Fitnessstudios: Unzulässige AGB-Klauseln kommen oft vor!
Rechtswidrige Klauseln und Probleme bei der Kündigung: Eine Umfrage mehrerer Verbraucherzentralen zeigt nach einer Mitteilung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg vom 20.12.2016, dass bei Verträgen von Fitnessstudios vieles im Argen liegt.
Probleme bei ordentlichen und außerordentlichen Kündigungen
Die Verbraucherzentrale schreibt, die Umfrage zu Fitnessstudios mache deutlich, dass Rechtsverstöße und Verbraucherbenachteiligung weiterhin an der Tages-ordnung seien.
Insbesondere, wenn Kunden wegen eines Umzugs oder aus gesundheitlichen Gründen ihren Fitness-Vertrag kündigen wollen, tauchen Probleme auf.
Bei über einem Drittel der Teilnehmer sei eine außerordentliche Kündigung nicht akzeptiert worden. Die nicht repräsentative Umfrage sei von August bis Oktober 2016 gelaufen. 520 Verbraucher hätten daran teilgenommen.
Rechtswidrige Haftungsausschlüsse, versteckte Preiserhöhungen und unzulässige Änderungsvorbehalte zu Öffnungszeiten
Bei gut einem Drittel der Meldungen hätten Fitnessstudios die Haftung für mitge-brachte Kleidung, Geld oder Wertsachen bei Verlust komplett oder generell ausgeschlossen. Diese Ausschlüsse sind wohl rechtswidrig.
Knapp 20 Prozent der Umfrageteilnehmer hätten angegeben, dass ihr Vertrag Klauseln zur Erhöhung des Mitgliedsbeitrags enthalte, entweder wegen steigender Energie- und Unterhaltskosten oder wegen einer Erhöhung der Mehrwertsteuer.
Dabei handele es sich um eine versteckte Preiserhöhung. Zivilgerichte haben derartige Klauseln als rechtswidrig angsehen. Eine Übersicht bei den Urteilen ist schwer, weil die Verfahren meistens nur bei Amtsgerichten laufen.
Bei 13 Prozent der Teilnehmer behielten Studios es sich vor, jederzeit die Öffnungszeiten zu ändern. Diese Verfahrensweise ist unzulässig.
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