Für betroffene Schiffsfondsanleger stellt sich oft nur noch die letzte Frage, ob sie mit Erfolg Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung beim Erwerb der Beteiligung am CFB-Fonds 162 geltend machen können.
Welcher Anleger kann mit Erfolg Schadensersatz verlangen?
Schadenersatzansprüche wegen Falschberatung verjähren spätestens 10 Jahre (taggenau) nach Zeichnung der Fondsbeteiligung. Da die Anteile an der Nasto Schiffsbetriebsgesellschaft mbH & Co. MS „Gabriel Schulte“ KG (CFB-Fonds 162) überwiegend 2007 vertrieben wurden, ist zügiges Handeln geboten. Nur die Zeichner im Dezember 2007 haben noch Chancen!
Ob Beratungsfehler vorliegen, ist eine Frage, die sehr viel mit der individuellen Beratung, die zum Erwerb führte, zusammenhaängt. Nach der Rechtsprechung des BGH sind die Kenntnisse, die Anlagewünsche und die Risikobereitschaft des Anlegers zu ermitteln und der Beratung zugrunde zu legen. Einem gut informierten und risikobereiten Berufstätigen kann man andere Anlagen empfehlen, als einem 70-jährigen Rentner, der sein Leben lang nur Sparbücher besessen hat und sein Erspartes für den Lebensunterhalt im Alter erhalten will. Diese Untershciede sind herauszuarbeiten.
Darüber hinaus müssen dem Anleger die Informationen gegeben werden, die ihm eine eigenverantwortliche Anlageentscheidung ermöglichen.
Für einen Schiffsfonds gilt:
Es handelt sich um eine unternehmerische Investition mit Totalverlustrisiko. Wegen der hohen Risiken ist der Schiffsfonds als Altersvorsorge nicht geeignet. Ausschüttungen müssen unter Umständen zurückgezahlt werden. Ein Fondsanteil lässt sich nur schwer wieder veräußern. Bei Laufzeiten von 15 bis 20 Jahren ist ein Schiffsfonds für einen Rentner meistens nicht sinnvoll.
Ein Schiffsfonds hat „weiche Kosten“ von in der Regel 20 bis 30 % des Eigenkapitals. Damit werden die Initiatoren, Anwälte, Steuerberater und vor allem der Vertrieb bezahlt. Diese Mittel stehen für den eigentlichen Zweck des Fonds – Kauf und Einsatz des Fondsschiffs – nicht zur Verfügung.
Bei der Beratung durch eine Bank, Sparkasse oder Volksbank kommt die Pflicht zur ungefragten Aufklärung über versprochene Provisionen hinzu, die häufig missachtet wird.
Über diese Gesichtspunkte muss der Berater im Gespräch oder durch rechtzeitige Prospektübergabe informieren. Rechtzeitig ist eine Prospektübergabe nur dann, wenn sie so zeitig vor der Unterzeichnung erfolgt, dass sie der Anleger noch lesen kann.
Jeder Beratungsfehler reicht für sich alleine aus, einen Schadensersatzanspruch zu begründen.
Sollten Sie sich durch die vorstehend geschilderten typischen Beratungsfehler an Ihre eigene Beratung erinnert fühlen, sollten Sie die Erfolgsaussichten in Ihrem Fall genauer prüfen lassen. In einem ersten persönlichen Telefonat läßt sich das klären – und auch, wie weiter zu verfahren ist.
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