Anbieter: Hanse Capital-Gruppe (HC-Unternehmensgruppe IMM Financial Services GmbH)
Im Februar 2009 und 2010 wurden der Fonds HC „Krisen-Gewinner“ und der Fonds HC „Krisen-Gewinner II“ als antizyklische „Blindpool“-Schiffsfonds aufgelegt. Zielsetzung war damals, die Schifffahrtskrise als Chance für hohe Renditen zu nutzen. Die Fonds sammelten bis zur Fondsschließung mehr als 80 Mio. Euro Eigenkapital bei knapp 2.300 Anlegern ein.
Aktuell werden Fondsanleger aufgefordert, den von Ihnen mit der Treuhandgesellschaft (IMM Financial Services GmbH & Co. KG) abgeschlossenen Treuhandvertrag zu kündigen.
Da die gekündigten Treuhandverhältnisse dann faktisch im luftleeren Raum hängen, weil keine Alternative vorgeschlagen wurde, befürchten Verbraucherschützer, dass die mit 2.300 Anlegern ziemlich großen Fonds bei einer Vielzahl von Kündigungen handlungsunfähig werden könnten. Verbraucherschützer sind generell nicht dafür, Vertragsverhältnisse zu beenden, ohne dass eine Fortführung der Aufgaben bereits vertraglich und gesellschaftsvertraglich geregelt ist.
In der Gesellschaft geht es scheinbar ungeordnet zu.
Wichtig ist daher die Einberufung einer außerordentlichen Präsenzgesellschafterversammlung – und zwar schnellstmöglich, auf der zum einen die gegenseitigen Vorwürfe diskutiert und erörtert werden. Sie müssen nach Möglichkeit geklärt werden, zum anderen müssen über die weiteren vertraglichen Verhältnisse in den Fonds Beschluss gefasst werden kann.
Zur Einberufung sind 25 % des jeweiligen Gesamtkapitals erforderlich (vgl. § 10 Abs. 2 der Gesellschaftsverträge beider Fonds).
§ 10 Abs. 7 der Gesellschaftsverträge lautet: „Jeder Kommanditist ist berechtigt, sich in der Gesellschafterversammlung durch eine mit schriftlicher Vollmacht versehene Person vertreten zu lassen. Eine solche Vollmacht kann jedoch nur wirksam Verwandten ersten Grades und in häuslicher, eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Personen, einem zur beruflichen Schweigepflicht verpflichteten Angehörigen eines rechtswirtschafts-, oder steuerberatenden Berufes oder einem Vermittler der Kommanditeinlage an der Gesellschaft erteilt werden.“
Zur Bündelung der Anlegerinteressen solltn Sie sich mit uns in Verbindung setzen. Wir beraten Sie gern unabhängig zu den Vorgängen.
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